§1 Regelwerk
1.1 Änderungen am Regelwerk: Das Regelwerk kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Es liegt in der Verantwortung jedes Spielers, sich regelmäßig über Updates zu informieren. Wir empfehlen, auf unserem Discord oder unserer Homepage die Benachrichtigungen für die Kanäle #ankündigungen, #status, #change-log und #ingame-regeln eingeschaltet zu lassen, um auf dem Laufenden zu bleiben. Unkenntnis der Regeln entschuldigt keine Verstöße.
1.2 Kein Ausnutzen von Regelungslücken: Es ist nicht gestattet, Grauzonen oder Unklarheiten im Regelwerk zu seinem Vorteil zu nutzen.
1.3 Verbot der Umgehung des Regelwerks: Jegliche Versuche, das Regelwerk zu umgehen oder Lücken darin auszunutzen, sind strengstens untersagt.
§2 Account
2.1: Spielername: Der Spieler darf seinen Namen frei wählen, unter der Bedingung, dass:
Der Vor- und Nachname realistisch und inklusive eines Geburtsdatums sind.
Er nicht gegen die guten Sitten oder das bestehende Regelwerk verstößt.
Keine Urheberrechte verletzt werden.
2.1.1: Namensänderung: Admins können in ihrem Ermessen jederzeit eine Namensänderung ablehnen, dies erfolgt im Rahmen der In-Character (IC) Interaktion.
2.2: Ein Account pro Spieler: Es ist jedem Spieler nur gestattet, einen Account zu führen.
2.3: Verbot von Account-Sharing: Das Teilen von Accounts und alle damit verbundenen Aktivitäten sind streng untersagt.
2.4: Verantwortung für Accounts: Die Verantwortung für die Sicherheit und Integrität von Accounts auf Plattformen wie Discord, Ingame, Steam, Epic und Rockstar obliegt allein dem Accountinhaber. Nexora übernimmt keine Haftung für den Verlust von Accounts.
§3 Streaming
3.1 Stummschaltung bei Support: Bei jeglichen Support-Anfragen müssen Streamer ihren Stream vollständig stummschalten.
§5 Allgemeine Regeln
5.1 Sprachrichtlinien: Auf Nexora ist Deutsch die vorgegebene Kommunikationssprache.
5.2 Befolgung von Teamentscheidungen: Entscheidungen des Nexora-Teams sind verbindlich und müssen eingehalten werden.
5.3 Qualitätsstandards im RP: Das Nexora-Team behält sich vor, Spieler bei nicht ausreichender RP-Qualität vom Server zu verweisen.
5.4 Umgang mit RP-POL: Bei Sichtung einer RP-POL ist diese zu übergehen.
5.5 Verhaltenskodex: Schwere Beleidigungen, extremistisches, diskriminierendes oder übermäßig sexistisches Verhalten sind auf Nexora nicht toleriert. Bei Grenzüberschreitungen ist eine kurze, deutliche OOC-Bemerkung erlaubt. Respektvoller Umgang mit Mitspielern ist Pflicht.
5.6 Soundboard-Nutzung: Der Einsatz von Soundboards ist erlaubt, jedoch ist auf Lautstärke, Qualität und Inhalte zu achten. Bei Belästigung ist das Soundboard auf Aufforderung abzustellen.
5.7 Regeln zur Fahrzeugflucht: Ein Fahrzeug darf nach einer Flucht erst eingeparkt werden, wenn man der Polizei mindestens 10 Minuten entkommen ist.
5.8 Fahrzeug-Regelungen: Gestohlene, konfiszierte oder zurückgelassene Fahrzeuge dürfen frühestens nach 30 Minuten eingeparkt werden.
5.9 Metagaming: Die Nutzung von OOC-Informationen aus Quellen wie Twitch, Discord oder Teamspeak im Spiel ist verboten, mit Ausnahme von organisatorischen Dokumenten für Fraktionen.
5.10 Bildformatvorschriften: Spieler müssen eines der folgenden Bildformate nutzen: 16:9, 16:10, 21:9 oder maximal 32:9.
5.11 Aufnahmepflicht: Spieler sind verpflichtet, Aufnahmen zu machen, mit zugelassenen Programmen wie MedalTV, Fraps, Radeon, Nvidia, OBS.
5.12 Beweispflicht im Support: Für Supportfälle sind Beweise erforderlich, die nicht älter als 24 Stunden sein dürfen und die Situation klar darstellen. Beweismanipulation ist verboten und Beweise sollten idealerweise eine Woche aufbewahrt werden.
5.13 Vertraulichkeit von Support-Entscheidungen: Das Veröffentlichen oder Weitergeben von Entscheidungen oder Inhalten aus Support-Tickets ist untersagt.
5.14 Verbot des Spamming von '/report': Mehrfaches Spamming des '/report'-Befehls ist verboten. Reports werden nur bei genauer Problemangabe bearbeitet.
5.15 Recht auf Teamwechsel im Support: Spieler haben das Recht, im Support ein weiteres Teammitglied hinzuzuziehen oder zu wechseln dies muss jedoch zu Beginn des Supports geschehen.
5.16 Fraktionssperre-Regelungen: Das Entfernen der Fraktionssperre ist maximal zweimal pro Monat möglich.
5.17 Fraktionssperre bei Austritt: Beim Verlassen einer Fraktion oder eines Unternehmens wird automatisch eine Fraktionssperre von 3 Tagen verhängt.
5.18 Kleidungsvorschriften: Kleidung muss realistisch gewählt werden. Beispielsweise dürfen Flügel nur auf Partys oder bei Events getragen werden.
5.19 Sex-RP: Sex-RP ist unter der Bedingung gestattet, dass es einvernehmlich und ausschließlich in Privathäusern stattfindet, in denen keine anderen Spieler angetroffen werden können. Der Einsatz entsprechender Emotes in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt.
§6 Allgemeine Verbote
6.1 Grafikeinstellungen: Unrealistische Grafikeinstellungen, bekannt als "Gambo Settings" wie angepasste Waffenskins, Himmel, extreme Kontrast-/Lichtveränderungen, oder das Entfernen von Spielobjekten sind verboten.
6.2 RDM - Random Deathmatch: Das grundlose Töten anderer Spieler ist untersagt.
6.3 VDM - Vehicle Deathmatch: Das absichtliche Überfahren von Spielern ist verboten.
6.4 RP-Flucht: Sich ausloggen, um einer RP-Situation zu entgehen, ist nicht gestattet.
6.5 Power RP: Das Erfinden nicht existierender Gegenstände oder Eigenschaften zum eigenen Vorteil ist verboten.
6.6 Combat Logging: Wieder einloggen direkt nach dem Tod ist untersagt.
6.7 Fail RP: Unrealistische Handlungen wie das Tragen einer bewusstlosen Person und gleichzeitiges Halten einer Waffe sind verboten.
6.8 Vortäuschen von AFK: Sich im RP als AFK auszugeben oder das Verlassen des Spiels vorzutäuschen, ist nicht erlaubt.
6.9 Erzwingen von Kontoauszahlungen: Das Bedrohen anderer Spieler zur Erzwingung von Auszahlungen ist untersagt.
6.10 Reparatur-Kits in Gefechten: Die Verwendung von Reparatur-Kits während eines Gefechts oder einer Verfolgungsjagd ist verboten.
6.11 OOC-Talk: Die Verwendung von OOC-Begriffen oder Hinweise auf regelwidrige Inhalte ist streng verboten.
6.12 Hinrichtungen und Suizid: Das Ausspielen aktiver RP-Tode oder Suizide ist untersagt.
6.13 Umgang mit Bewusstlosen: Das Beschimpfen oder Schänden bewusstloser Personen ist streng verboten.
6.14 Trolling: Störendes Verhalten wie exzessives Hupen oder das Zeigen des Mittelfingers ist nicht erlaubt.
6.15 Kommunikation im bewusstlosen Zustand: Sprechen oder Chatten im bewusstlosen Zustand ist untersagt, außer mit einem Mediziner nach Aufforderung.
6.16 Ausspielen von Krankheiten/Pandemien: Das Rollenspielen von Krankheiten oder Pandemien ist verboten.
6.17 Echtgeld-Handel: Jeder Handel mit Echtgeld ist strengstens untersagt.
6.18 Zivilisten-Verhalten gegenüber Fraktionen: Zivilisten dürfen Fraktionen nicht angreifen oder Forderungen stellen.
6.19 Verbotene Programme/Funktionen: Die Verwendung von Hacks, Cheats, Mod-Menüs und ähnlichen Vorteilsverschaffungen ist verboten.
6.20 Camping bei Teleportern: Das Campen von Teleportern zur Überwältigung oder Tötung anderer Spieler ist untersagt.
6.21 Kleidungsregel im Kampf: Das Ausziehen von Kleidungsstücken während eines Schussgefechts ist nicht erlaubt.
6.22 Schussgefechte vor Serverrestart: 30 Minuten vor einem angekündigten Serverrestart dürfen keine
Schussgefechte initiiert werden.
6.23 Durchsuchung bewusstloser Personen: Das Durchsuchen bewusstloser Personen ist verboten.
6.24 Transport bewusstloser Personen: Es ist untersagt, bewusstlose Personen zum Krankenhaus zu bringen.
6.25 Drohen mit Support im RP: In RP-Situationen mit Support zu drohen oder diesen zu instrumentalisieren, ist verboten.
6.26 Private Kontaktaufnahme mit Teammitgliedern: Das private Anschreiben von Teammitgliedern auf Discord ist ohne deren Erlaubnis untersagt.
§7 Bugs und Fehler
7.1: Das Ausnutzen von Bugs, Fehlern oder Exploits im Spiel ist verboten.
7.2: Alle Bugs, Fehler oder Exploits sind unverzüglich im Support zu melden.
§8 Safezone
8.1 Definition von Safezonen: Als Safezonen gelten folgende Orte: Bankautomaten, Kleidungsgeschäfte, Maskenläden, der Freizeitpark am Pier (wenn geöffnet), Tattoo-Studios, Friseursalons, der Mechaniker, der Würfelpark inklusive angrenzender Parkbuchten, Ammu-Nation, das Casino und das komplette Krankenhausgelände.
8.2 Verbot von Straftaten in Safezonen: In Safezonen ist es untersagt, Straftaten zu begehen. Provokationen können allerdings die Safezone aufheben.
8.3 Bedingungslose Safezone am Bahngleis: Der Spawnbereich am Bahngleis gilt als uneingeschränkte Safezone.
8.4 Safezone bei Banküberfällen: Während eines Banküberfalls wird die Safezone an den betroffenen Geldautomaten temporär aufgehoben.
8.5 Safezone-Aufhebung bei RP-Eintritt: Wird eine laufende RP-Situation in eine Safezone gebracht, wird die Safezone für die Dauer des betreffenden RPs und für die involvierten Spieler aufgehoben.
§9 Value of Life – VoL
9.1 Lebensschutz: Das Leben gilt als höchstes Gut und muss in jeder Situation geschützt werden. Fahrlässige Gefährdung des Lebens ist strikt untersagt.
9.2 Eingriffe der Exekutive bei Verfolgungen: Polizeieinheiten dürfen flüchtende Fahrzeuge rammen, um sie zum Anhalten zu bringen, wenn eine Verfolgungsjagd sich in die Länge zieht. Dies gilt nicht für Helikopter; das Rammen fliegender Objekte ist grundsätzlich verboten.
9.3 Ausnahme für Spezialeinheiten: Spezialeinheiten der staatlichen Fraktionen sind von der Regelung bezüglich des Rammens fliegender Objekte ausgenommen.
§10 New-Life Regel
10.1 Erinnerungsverlust nach Koma: Spieler müssen die Ereignisse, die zu ihrem Koma führten, vergessen. Informationen aus der Zeit der Bewusstlosigkeit dürfen im weiteren RP nicht verwendet werden.
10.2 Erinnerungshilfe durch andere: Es ist erlaubt, Personen, die aus dem Koma erwachen, an die Umstände zu erinnern, die zu ihrem Koma führten. Allerdings darf man keine Spielfunktionen nutzen, um sich selbst an diese Ereignisse zu erinnern.
10.3 Verbot der erneuten Beteiligung: Eine erneute Beteiligung an der RP-Situation, die zum Koma führte, ist untersagt, selbst wenn diese sich an einen anderen Ort verlagert hat.
10.4 Keine Verfolgung nach Krankenhausaufwachen: Wacht eine Person im Krankenhaus auf, darf sie nicht weiter verfolgt oder gegen sie ermittelt werden. Die RP-Situation gilt als abgeschlossen.
10.5 Übergabe an Notfallmediziner: Kann ein Mediziner eine Person nicht mehr retten, muss er sie sofort an die Notfallmediziner übergeben.
10.5.1 Koma-Einweisung durch Mediziner: Mediziner dürfen Personen aufgrund des RP-Geschehens (z.B. Sturz von einem hohen Dach) direkt ins Koma schicken, ohne eine Reanimation durchzuführen.
10.6 Weiterführung des RPs nach Wiederbelebung: Wird man von einem Mediziner erfolgreich wiederbelebt, darf man am RP weiter teilnehmen.
10.7 Verbot der Falschangabe von Verletzungen: Es ist nicht erlaubt, falsche Gründe für Verletzungen anzugeben (z.B. zu behaupten, man sei verhungert, obwohl man erschossen wurde).
10.8 RP nach medizinischer Versorgung: Wird man von einem Mediziner behandelt, muss man entsprechend im RP reagieren. Ein sofortiges Wegrennen gilt als RP-Flucht.
10.9 Nutzung des Gratis-Respawns: Der Gratis-Respawn darf nach Ablauf der Wartezeit genutzt werden, es sei denn, ein Mediziner ist vor Ort.
10.10 Aufhebung der New-Life-Regel: Nur ein Teammitglied darf die New-Life-Regel in einem Supportfall außer Kraft setzen.
§11 Neutrale Clubs / Gruppierungen
11.1 Einschränkungen im Crime RP: Neutrale Gruppierungen sollten sich in ihrem Crime RP zurückhalten. Cop Baiting, Trolling, Provokationen von Zivilisten und Fraktionen sowie die Zusammenarbeit mit kriminellen Aktionen und Gruppierungen sind untersagt.
11.2 Zweck und Aktivitäten: Der Hauptzweck neutraler Gruppierungen liegt in der Ausübung von Hobbys, gemeinschaftlichen Aktivitäten und der Unterhaltung. Dazu gehören beispielsweise neutrale Motorradclubs, Tuner-/Racing-Crews oder Sportgruppen.
11.3 Kleidungsrichtlinien: Neutrale Gruppierungen dürfen einheitliche oder thematisch passende Kleidung tragen.
§12 Neutrale Fraktionen
12.1 Definition neutraler Fraktionen: Als neutrale Fraktionen werden der Mechaniker, die Bundesregierung, die Medics und die Unternehmen angesehen.
12.2 Folgepflicht bei gewaltsamer Aufforderung: Mitarbeiter, die gewaltsam aufgefordert werden, ein Spielgeschehen zu verlassen, müssen dieser Aufforderung nachkommen.
12.3 Support-Ausnahmen für Fraktionsführung: Fraktionschefs und Stellvertreter dürfen keinen Support leisten, wenn ihre eigene Fraktion involviert ist und ein anderer Supporter verfügbar ist, um Befangenheit zu vermeiden.
12.4 Geheimhaltungsverträge: Geschäftsführer und Inhaber dürfen Geheimhaltungsverträge aufsetzen, die auch nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters aus der Fraktion weiterhin gültig sind. Diese Verträge müssen von der Goodfrak-Verwaltung genehmigt werden, bevor sie den Mitarbeitern vorgelegt werden. Staatliche Fraktionen dürfen ebenfalls Verträge abschließen, sofern dies sinnvoll ist.
12.5 Kleidungsvorschriften: Mitglieder neutraler Fraktionen müssen im Dienst die festgelegte Fraktionskleidung tragen, sofern vorhanden und nicht anders geregelt.
12.6 Verbot des Bloodoutens: Neutralen Fraktionen ist es strikt untersagt, Personen zu bloodouten.
12.7 Korruptionsverbot: Für Mitarbeiter der Justiz und der Mediziner besteht ein striktes Korruptionsverbot.
12.8 Teamentscheidungen bei Fehlverhalten: Das Team behält sich das Recht vor, Personen aus den Fraktionen zu entfernen, sollten sie wiederholt das RP stören oder sich den Fraktionskonzepten widersetzen.
§13 Unternehmen
13.1 Öffnungsregelung für Unternehmen: Unternehmen, die nicht mindestens zweimal pro Woche öffnen, können von der Fraktionsverwaltung geschlossen oder einem neuen Inhaber zugewiesen werden.
13.2 Gründung eigener Unternehmen: Spieler haben die Möglichkeit, eigenständig Unternehmen zu gründen.
13.3 Schutzgeld durch Badfraks: Badfraks dürfen von Unternehmen bis zu 150.000 € Schutzgeld pro Woche fordern. Als Gegenleistung müssen Dienste wie Objektbewachung oder Notfallhilfe angeboten werden.
13.4 Mitgliederbegrenzung in Unternehmen: Unternehmen dürfen maximal 25 Mitglieder haben. Eine Erhöhung dieser Zahl kann durch einen Antrag bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
13.4.1 Aggressive Handlungen: Unternehmen dürfen auch aggressive Handlungen ausführen.
13.5 Kriminalität von Unternehmen: Bei merklicher Kriminalitätszunahme eines Unternehmens entscheidet die Bundesregierung über angemessene Sanktionen, wie Geldstrafen, Entlassung von Mitarbeitern, Entzug des Besitzes, Schließung des Unternehmens oder Inhaberwechsel.
13.5.1 Sanktionen: Mögliche Sanktionen umfassen Geldstrafen, Kündigungen, Besitzentzug, Schließung des Unternehmens oder einen Wechsel des Inhabers.
§14 Good Fraktionen
14.1 Definition von Good Fraktionen: Zu den Good Fraktionen zählt das LSPD.
14.1.1 Korruption: Innerhalb des LSPDs ist Korruption erlaubt, jedoch ist die Weitergabe von Dienstequipment oder Lizenzen verboten.
14.2 Schutz von Dienststellen: Die Dienststellen vom LSPD dürfen nicht angegriffen werden. Geiselnahmen zur Erzwingung von Häftlingsfreilassungen gelten als Angriff. Angriffe auf Einsatzfahrzeuge zur Befreiung von Häftlingen sind unterwegs erlaubt.
14.3 Überstellung in die JVA: Häftlinge mit mehr als 20 Hafteinheiten sind in die JVA zu überführen.
14.4 Maximale Haftzeit: Die Obergrenze für Haftzeiten liegt bei 60 Hafteinheiten (1 Stunde), kann aber durch Gerichtsverfahren oder bei Terrorstatus auf 90 Hafteinheiten (1,5 Stunden) erhöht werden.
14.5 Medizinische Versorgung: Mediziner dürfen die Kampfunfähigkeit nur im Krankenhaus oder in der Krankenstation der JVA beheben.
14.6 Beginn der Untersuchungshaft: Die Untersuchungshaft beginnt, sobald ein Staatsanwalt kontaktiert und an der JVA oder im LSPD Präsidium eingetroffen ist. Ist kein Staatsanwalt erreichbar, beginnt die Haft beim Betreten der Zelle.
14.7 Geiselnahme in Dienststellen: Häftlinge dürfen in Dienststellen Geiseln nehmen, wenn sie Waffen oder Kabelbinder besitzen.
14.8 Fraktionsspezifische Items: Der Umgang mit fraktionsspezifischen Items wie Schildern, Sniperwaffen oder Tränengas ist streng geregelt und darf nicht missbraucht werden.
14.8.1 Handhabung von Verbandskästen und Reparatur Kits: Diese dürfen vom Mechaniker oder Rettungsdienst nicht unrechtmäßig genutzt oder weitergegeben werden.
14.9 Umgang mit Lagerbeständen: Die Entnahme von Gegenständen, Waffen oder fraktionsspezifischen Items aus Lagern staatlicher Fraktionen zur Bereicherung oder Weitergabe ist verboten.
14.10 Patrouillen: Das LSPD darf auf Zivi-Routen patrouillieren.
14.11 Einschränkungen für Spezialeinheiten: Spezialeinheiten dürfen nicht auf normaler Streife eingesetzt werden, aber zusammenarbeiten.
14.13 Geheimhaltungspflicht: Mitglieder staatlicher Spezialeinheiten unterliegen einer Geheimhaltungsvereinbarung, die auch nach dem Austritt Bestand hat.
14.14 Razzien: Das LSPD darf Razzien durchführen, aber nicht auf Routen campen. Es gelten bestimmte Regeln bezüglich Häufigkeit, Beschlagnahmung und Führung der Razzien.
14.15 Zeitliche Begrenzung von Razzien: Razzien dürfen maximal 90 Minuten dauern. Gelingt es der Exekutive nicht, das Gebiet einzunehmen, müssen sie abziehen.
14.16 Wiederholungsverbot: Eine Razzia darf nicht aus demselben Grund wiederholt werden.
14.17 Einsatz von Helikoptern: Pro Einsatz dürfen maximal zwei Helikopter von der Exekutive eingesetzt werden.
14.18 Zugelassene Beweismittel: Fotos der Handy- oder Helikopterkamera, Berichte des Forensik Labors und Screenshots der Radarpistole sind als Beweismittel zugelassen.
§15 Bad-Fraktionen
Hauptprinzipien für Badfraks
15.1 Mitgliederbegrenzung: Badfraks dürfen maximal 25 Mitglieder haben, die durch Ingame-Währung auf 30 erhöht werden kann.
15.2 Besitzansprüche: Badfraks dürfen ein Anwesen und ein MLO-Unternehmen besitzen, genehmigt von der Badfrak-Verwaltung und Projektleitung.
15.3 Verbot von Untergruppierungen: Die Bildung von Untergruppierungen innerhalb der Badfraks ist nicht gestattet.
15.4 Zusammenarbeitsverbot: Badfraks dürfen keine Bündnisse eingehen oder mit anderen Fraktionen in Konflikten kooperieren. Dies schließt die Lieferung von Gegenständen während eines Konflikts aus.
15.5 Interaktion mit Zivilisten: Bei kriminellen Handlungen dürfen Badfraks nicht mit Zivilisten zusammenarbeiten (z.B. Nutzung von Zivilisten als Späher bei einem Bankraub).
15.6 Kleidungsvorschriften: Mitglieder müssen die Fraktionsfarben zu mindestens 50% tragen, um als Mitglied erkennbar zu sein.
15.6 Nicht-Bedrohung aufgrund von Kleidung: Zivilisten oder andere Fraktionen dürfen nicht aufgrund ihrer Kleidung oder Wagenfarbe bedroht werden, es sei denn, sie geben sich als Mitglieder einer Badfrak zu erkennen.
15.7 Konfliktlösung: Konflikte zwischen Bad-Fraktionen sollten möglichst gewaltlos gelöst werden. Kleinere Streitigkeiten wie Beleidigungen oder Autounfälle rechtfertigen keinen Konflikt.
15.8 Konflikte außerhalb der Stadt: Auseinandersetzungen zwischen Fraktionen sollten außerhalb städtischer Gebiete stattfinden. Die Exekutive darf eingreifen, um Zivilisten oder andere Fraktionen zu schützen.
15.9 Einloggen während einer Schießerei: Wer sich während einer Schießerei einloggt, muss sich sofort wieder ausloggen und darf nicht teilnehmen.
15.10 Regeln für Baseraids: Ein Anwesen darf maximal 30 Minuten belagert werden. Kämpfe im Inneren eines Anwesens sind nur erlaubt, wenn die Bewohner angegriffen werden.
15.11 Lagerung von Fraktionswaffen: Fraktionswaffen müssen im Fraktionslager aufbewahrt werden. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung.
15.11.1 Beschlagnahmung bei Razzien: Bei einer Razzia dürfen 20-40% der Waffen, Waffenteile und Munitionskisten vom LSPD beschlagnahmt werden, solange diese die Kontrolle über das Anwesen hat.
15.12 Fraktionsfahrzeuge: Badfraks dürfen zwei Helikopter und bis zu 30 Fahrzeuge besitzen. Der Einsatz ziviler Fahrzeuge für Fraktionsangelegenheiten ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
15.12.1 Einschränkungen für zivile Fahrzeuge: Zivile Fahrzeuge dürfen nicht für Fraktionsangelegenheiten genutzt werden.
15.13 Bloodout-Regelung: Mitglieder einer Badfrak können gebloodoutet werden. Dies erfordert die Genehmigung der Führungsebene und eine klare Ankündigung. Medizinische Hilfe für Gebloodoutete ist verboten.
15.14 Bloodout-Flucht: Mitglieder können eine Bloodout-Flucht anmelden und müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um Informationen weitergeben zu können.
15.15 Putsch-Regeln: Ein Putsch innerhalb einer Badfrak ist möglich, wenn die Mehrheit der Mitglieder zustimmt. Konsequenzen für diejenigen, die sich gegen den Putsch stellen, werden festgelegt.
15.16 Regeln zum Verlassen einer Badfrak: Nach dem Verlassen einer Fraktion ist es untersagt, unter demselben Leader innerhalb von 7 Tagen wieder beizutreten.
§16 Kriegserklärungen
16.1 Voraussetzungen für Kriegserklärung: Ein Krieg zwischen Fraktionen oder Gruppierungen setzt einen vorausgegangenen Konflikt und eine schriftliche Kriegserklärung voraus. Diese Erklärung muss beim Support eingereicht und von der Fraktionsverwaltung genehmigt werden.
16.2 Dauer des Krieges: Ein Krieg darf eine Dauer von drei Tagen nicht überschreiten.
16.3 Einschränkungen während des Krieges:
16.4 Übermittlung und Veröffentlichung der Kriegserklärung: Die Kriegserklärung muss der gegnerischen Fraktion im RP übergeben werden. Die Fraktionsverwaltung wird sie öffentlich bekannt machen.
16.5 Bearbeitungszeit für Kriegserklärungen: Die Überprüfung und Genehmigung einer Kriegserklärung kann bis zu 72 Stunden dauern.
§17 Illegale Aktivitäten
17.1 Kommunikation während eines Überfalls: Erlaubt sind ist: Funk, und Telefonieren
17.2 Verhandlungen bei Raub: Bei einem Raub (Bank, Laden, Yacht, Juwelier) sollte mit den Räubern geklärt werden, ob Interesse an Verhandlungen für einen friedlichen Ausgang besteht.
17.3 Überfall auf Beteiligte: Personen, die an einem Raub beteiligt sind, dürfen während und nach dem Raub von anderen überfallen werden.
17.4 Fortsetzung des RPs bei Disconnect: Tritt während eines Raubs ein Disconnect auf, muss das Rollenspiel fortgesetzt werden.
17.5 Erkennung trotz Vollmaskierung: Eine Vollmaskierung allein schützt nicht vor der Identifikation, es sei denn, die Stimme wird natürlich, aber unkenntlich gemacht.
17.5.1 Ausnahme für Spezialeinheiten: Für Spezialeinheiten der Exekutive bietet die Vollmaskierung Schutz vor Erkennung.
17.6 Verbot der Tötung nach Raub: Nach einem Raub darf das Opfer nicht getötet werden.
17.6.1 Ausnahme bei Provokation: Eine Ausnahme besteht, wenn das Opfer den Räuber nach dem Raub stark provoziert oder beleidigt.
§18 Geiselnahme und Entführung
18.1 Definition von Geiselnahmen/Entführungen: Geiselnahmen oder Entführungen beinhalten das Bedrohen von Personen mit dem Ziel, externe Forderungen wie Lösegeld zu erzwingen.
18.2 Realistische Forderungen: Die gestellten Forderungen sollten realistisch sein, beispielsweise ein Lösegeld von bis zu 150.000 € pro Geisel, Fahrzeuge zur Flucht oder spezifisches Verhalten der Exekutive.
18.3 Bedingungen für das Entführen/Berauben von Exekutivbeamten: Das Entführen oder Berauben von Beamten ist erst zulässig, wenn mindestens 6 Exekutivbeamte verfügbar sind. Bei Unsicherheit über die Anzahl darf nachgefragt werden, wobei Beamte korrekte Auskünfte geben müssen.
18.4 RP-Hintergrund für das Entführen/Berauben von Beamten: Das Entführen oder Berauben von Beamten oder Mitgliedern der Bundesregierung erfordert einen validen RP-Hintergrund, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Hintergrund muss während der RP-Situation klar kommuniziert werden. Einfache Vorfälle wie "Du hast mich gerammt" oder eine routinemäßige Verkehrskontrolle reichen nicht als Begründung.
18.4.1 Waffen der Exekutive: Waffen dürfen der Exekutive nicht abgenommen werden.
18.5 Verhaltensregel für Exekutivbeamte: Es ist Beamten untersagt, Personen dazu aufzufordern oder zu provozieren, sie selbst zu überfallen.
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